Was macht eine Hebamme bei der Geburt?

Hebammen begleiten Familien vor, bei und nach der Geburt. Welche Hebammenleistungen in der Schwangerschaft zur Verfügung stehen, könnt ihr hier nachlesen. Auch unter der Geburt ist das Leistungsspektrum von Hebammen groß. Aber was genau macht eine Hebamme eigentlich bei der Geburt? 

Die Aufgaben der Hebamme sind vielfältig und umfassen die Betreuung der Mutter und des Babys gleichermaßen. Natürlich werden auch die Partner*innen in den Betreuungsprozess einbezogen. Die im folgenden aufgeführten Leistungen übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen. Die Hebamme rechnet direkt mit der Krankenkasse ab. Von den Eltern privat zu zahlende Leistungen sind in diesem Beitrag extra erwähnt.

Geburt im Kreißsaal

In Kliniken arbeiten Hebammen in der Regel angestellt oder auch im Belegsystem (als Dienst-Beleghebamme) im Schichtdienst. Das bedeutet, dass die Hebammen der jeweiligen Schicht jene Frauen betreuen, die gerade unter der Geburt sind. Je nach Klinik kommen weitere Aufgaben hinzu – darunter die Betreuung der geburtshilflichen oder auch der gynäkologischen Ambulanz. Eine generell hohe Arbeitsbelastung im Kreißsaal und vielerorts fehlendes Personal verhindern eine garantierte 1:1-Betreuung unter der Geburt. Es kann also passieren, dass die Hebamme im Kreißsaal zwei, drei oder mehr Geburten gleichzeitig betreut. 

Dieser Umstand führt dazu, dass die Hebamme nicht immer im Gebärraum bei der Frau sein kann, selbst wenn diese sich eine kontinuierliche Begleitung wünscht. Diese Situation ist für die Gebärende, ihren Partner oder die Partnerin aber auch für die Hebamme gleichermaßen unbefriedigend. Und das alles hat durchaus Auswirkungen auf den Geburtsverlauf. Natürlich kann es auch sein, dass Frauen ganz umfassend und ihren Bedürfnissen entsprechend im Kreißsaal begleitet werden. Das hohe Arbeitsaufkommen und die dünne Personaldecke führen aber zunehmend zu Überlastungssituationen im Kreißsaal. So schlossen in den vergangenen Jahren immer mehr geburtshilfliche Abteilungen ganz oder zumindest temporär ihren Kreißsaal.

Um dem möglichen Szenario einer unzureichenden Betreuung unter der Geburt zu entgehen, entscheiden sich manche Frauen für die Begleitung durch eine vorab schon vertraute Hebamme. Hier handelt es sich um eine Begleit-Beleghebamme, die in der 1:1-Betreuung die Frau im Kreißsaal begleitet. Dafür hat die Hebamme einen Belegvertrag mit einer geburtshilflichen Klinik. Sie ist dort aber nicht angestellt, sondern selbstständig tätig.

Einige dieser Beleghebammen bieten neben der Klinikgeburt auch noch die Option der Hausgeburt an, wenn keine dagegen sprechenden Kriterien vorliegen. Beleghebammen nehmen in jedem Monat nur eine bestimmte kleine Anzahl von Frauen für die Geburtsbegleitung an. Dementsprechend muss sich eine Schwangere um diese Möglichkeit sehr früh kümmern. Und sie ist aktuell nicht in allen Regionen Deutschlands verfügbar.

Geburtshausgeburt und Hausgeburt

Eine Geburt kann die Hebamme auch außerklinisch als Hausgeburt oder im Geburtshaus begleiten. Einige der freiberuflich in der Geburtshilfe tätigen Hebammen arbeiten in Teams. So ist eine Schwangere von mehreren Hebammen betreut. In der Schwangerschaft lernt sie aber in der Regel alle Team-Hebammen kennen, so dass bei der Geburt eine vertraute Hebamme dabei ist. Zumindest bei außerklinischen Geburten wird in der letzten Geburtsphase meist eine zweite Hebamme hinzugerufen. So wird aus der 1:1-Betreuung sogar eine 2:1-Betreuung mit aller Aufmerksamkeit auf Mutter und Kind. 

Für eine außerklinische Geburt ist die Voraussetzung, dass die Schwangerschaft unkompliziert verläuft und sich aus der Anamnese keine möglichen Risiken für den Geburtsverlauf ergeben. Deshalb kann es auch im Schwangerschaftsverlauf manchmal noch dazu kommen, dass sich der Geburtsort verändert. Sollten sich im Geburtsverlauf Besonderheiten oder Risiken ergeben, verlegt die Hebamme eine Haus- oder Geburtshausgeburt in die Klinik. Durch die intensive Betreuung fallen mögliche Komplikationen frühzeitig auf. Die Verlegung erfolgt in den allermeisten Fällen in Ruhe.

Eltern werden vor der Geburt umfassend aufgeklärt, wozu auch das Erklären des Verlegungsmanagements gehört. Sollte sich eine Frau unter der Geburt zu Hause oder im Geburtshaus nicht mehr wohl fühlen oder eine medikamentöse Schmerzlinderung wünschen (etwa eine PDA), ist auch eine Verlegung möglich, ohne das Auffälligkeiten oder Komplikationen im Geburtsverlauf aufgetreten sind. Die bisher betreuende Hebamme kann im Falle einer Verlegung die Geburt in der Klinik allerdings nur dann weiter betreuen, wenn sie dort einen Belegvertrag hat. Eine außerklinische Geburtsbegleitung schließt die Betreuung bei Frühgeburtlichkeit (vor der 37+0 SSW) und bei Übertragung (ab 42+0 SSW) aus.

Rufbereitschaft und Anmeldung in der Klinik

Gar nicht oder nur anteilig zahlen Krankenkassen die Rufbereitschaftspauschale für die Hebamme, die die Geburt begleitet. Um für die Schwangere jederzeit erreichbar zu sein, ist sie von der 37+0 bis 41+6 Schwangerschaftswoche in Rufbereitschaft. Und zwar Tag und Nacht, zu jeder Uhrzeit. Beleghebammen in Kliniken, die auch Frühgeburten versorgen, bieten zum Teil einen noch früheren Beginn der Rufsbereitschaft ab 35+0 SSW an. Die Kosten für die mehrwöchige Rufbereitschaft fallen unterschiedlich aus. Sie liegen durchschnittlich bei 500 bis 1500 Euro. Viele gesetzliche Krankenkassen übernehmen immerhin 250 Euro davon.

Eltern, die keine persönliche Hebamme für die Geburtsbegleitung haben, müssen sich rechtzeitig für die Geburt in ihrer Wunschklinik anmelden. Mittlerweile haben die meisten Kliniken ein begrenztes Annahmekontingent für Geburten. Pro Geburtenmonat nehmen sie nur eine bestimmte Anzahl von Frauen an. Dies führt dazu, dass in besonders nachgefragten Geburtskliniken eine frühe Anmeldung erforderlich ist. In manchen Häusern allerdings darf man sich auch erst in einer bestimmten Schwangerschaftswoche anmelden. 

Generell ist es wichtig, sich mit den verschiedenen Geburtsorten und Begleitungsmöglichkeiten frühzeitig auseinanderzusetzen, um sich je nach Bedarf rechtzeitig anmelden zu können. Geburtshäuser und Kliniken bieten meist Infoabende an, auf denen man sich über das jeweilige Haus informieren kann. Wenn nicht alle Gebärräume belegt sind, ist es meist auch möglich, diese vorab zu besichtigen. Anmeldemodalitäten und Termine findet man auf den jeweiligen Homepages der Geburtskliniken und Geburtshäuser.

Geburtsbegleitung durch Hebammen

Die Geburtsbegleitung umfasst die Betreuung in allen Phasen der Geburt. Die Hebamme überwacht dabei nicht nur das körperliche Befinden von Mutter und Kind. Natürlich sind die Beratung, die physische und psychosoziale Unterstützung, das Erfassen der mütterlichen Bedürfnisse sowie die gezielte Zuwendung ganz elementar für die Begleitung der Geburt. Dies bezieht immer auch Begleitpersonen ein. Die Betreuungsbedürfnisse sehen für jede Frau und bei jeder Geburt unterschiedlich aus. Ob die Unterstützung beim Finden der besten Gebärposition oder der passenden Atmung oder einfach nur beobachtendes Abwarten erforderlich ist, entscheidet sich aus dem Verlauf hinaus.

Hebammen beobachten den Geburtsverlauf und leiten bei Auffälligkeiten entsprechende Maßnahmen sowie wenn nötig ärztliche Unterstützung ein. Hebammen können physiologische Geburtsverläufe selbständig betreuen – und bei Komplikationen in Zusammenarbeit mit ärztlichen Geburtshelfern. Wichtig ist es immer wieder Eltern vor, bei und nach der Geburt so zu beraten, dass sie aufgrund von evidenzbasierten Informationen die bestmögliche Entscheidung für sich selbst treffen können. Hebammen kennen die ganz unterschiedlichen Verläufe von Geburten. Sie sind deshalb immer wieder eine Art „Übersetzerin“ für die Eltern, für die in dieser besonderen Situation so vieles so neu und oft auch überwältigend ist. 

Generell ist bei jeder Geburt eine Hebamme hinzuzuziehen. Das gilt unabhängig vom Geburtsverlauf. Hebammen begleiten auch operativ von Ärzten unterstützte Geburten etwa durch den Einsatz der Saugglocke (Vakuumextraktion) oder mittels eines Kaiserschnitts. Alle Gebärenden haben Anspruch auf die Unterstützung einer Hebamme bei der Geburt, egal wann oder unter welchen Umständen ein Baby geboren wird.

Die Geburtsbegleitung umfasst natürlich auch die Betreuung der Nachgeburtsphase (Plazentaphase) sowie die Versorgung in den ersten Stunden danach. Die Hebamme überwacht das Befinden von Mutter und Kind. Sie unterstützt das Bonding und das Stillen. Sie führt die erste Untersuchung (U1) des Babys durch. Und eine Hebamme näht bei Bedarf kleine Geburtsverletzungen. Außerdem dokumentiert sie den Geburtsverlauf und auch die U1 im Kinderuntersuchungsheft.

Die Hebamme stellt auch die Bescheinigung aus, die Eltern für die Anmeldung ihres Kindes beim Standesamt brauchen. Bei einer Hausgeburt verabschiedet sich die Hebamme meist drei bis vier Stunden nach der Geburt. Bei einer Geburtshausgeburt oder einer ambulanten Geburt werden die Eltern nach diesem Zeitraum ins häusliche Wochenbett entlassen. Bleibt die neugeborenen Familie nach der Geburt in der Klinik, steht in der Regel nach zwei Stunden die Verlegung aus dem Kreißsaal auf die Wochenbettstation an.

Hebammenhilfe bei Fehlgeburt

Hebammen begleiten auch Fehlgeburten – zu jedem Zeitpunkt der Schwangerschaft. Die Hebamme kann die Schwangere beraten, welche Optionen jetzt möglich sind. Neben der operativen Beendigung der Schwangerschaft durch eine Curettage (oder Kürettage) besteht auch die Möglichkeit einer kleinen Geburt: durch Abwarten auf einen spontanen Wehenbeginn bzw. medikamentöses Einleiten. Nicht immer werden beide Optionen selbstverständlich angeboten. In dieser emotional sehr belasteten Situation ist es oft schwer, überhaupt Entscheidungen zu treffen. Eltern brauchen dafür entsprechende Informationen.

Da nur in seltenen Fälle Eile geboten ist, kann die Hebammenberatung nach der Feststellung der Fehlgeburt für die Frau eine Unterstützung sein, den für sie passenden Weg zu finden. Einige Hebammen begleiten auch konkret den Verlauf der „kleinen Geburt“, wenn sich eine Frau für ein nicht-operatives Vorgehen entschieden hat. Aber auch nach einer Curettage stehen Hebammen der Frau bei. Die Betreuung bei einer Fehlgeburt umfasst also nicht nur die Zeit unmittelbar vor und während der Fehlgeburt, sondern auch danach. In diesem „kleinen Wochenbett“ nach einer Fehlgeburt unterstützen Hebammen die Frau bei der körperlichen und seelischen Verarbeitung und sind Ansprechpartner für ihre diesbezüglichen Fragen und Sorgen in dieser Zeit.

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