Was macht eine Hebamme in der Schwangerschaft?

Das Thema Hebamme wird für die meisten Menschen erst relevant, wenn sie ein Kind erwarten. Da das Thema Hebammensuche sehr kompliziert geworden ist, ist es hilfreich, sich frühzeitig und am besten schon vor der Schwangerschaft zu informieren.

Damit Eltern entscheiden können, was sie möchten, müssen sie natürlich erst einmal wissen, was eine Hebamme überhaupt so macht. Die im folgenden aufgeführten Leistungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Die Hebamme rechnet direkt mit der Krankenkasse ab. Von den Eltern privat zu zahlende Leistungen sind in diesem Beitrag extra erwähnt.

Vorgespräch mit der Hebamme

Um sich über die Leistungen einer Hebamme zu informieren, kann ein einmaliges Vorgespräch in Anspruch genommen werden. Bei diesem Termin kann die Hebamme schon die ersten Basisdaten erheben, die für den weiteren Betreuungsverlauf wichtig sind. Sollte nach diesem ersten Termin kein Behandlungsvertrag geschlossen werden und die werdenden Eltern sich mit einer weiteren Hebamme für ein Vorgespräch treffen wollen, müssen die Kosten dafür von ihnen selbst übernommen werden.

Ein weiteres individuelles Vorgespräch über Fragen der Schwangerschaft und Geburt ist außerdem mit der betreuenden Hebamme möglich. Hier können zum Beispiel die verschiedenen Geburtsorte sowie Möglichkeiten der Vorbereitung in der Schwangerschaft erörtert werden.

Für Schwangere, die eine Beleggeburt, eine Hausgeburt oder eine Geburt im Geburtshaus beabsichtigen, wird hierzu ein spezifisches Aufklärungsgespräch zum gewählten Geburtsort von den Krankenkassen vergütet. Dieses muss vor der 38. Schwangerschaftswoche stattfinden. Um die Möglichkeit einer Beleghebamme oder einer außerklinischen Geburt müssen sich Eltern allerdings wirklich schon früh in der Schwangerschaft kümmern.

Schwangerenvorsorge durch die Hebamme

Hebammen können bereits kontaktiert werden, wenn eine Schwangerschaft vermutet wird. Mittels Blut- oder Urintest können sie diese feststellen. Anhand der Zyklusanamnese kann der Geburtszeitraum bestimmt werden. Und natürlich stellen Hebammen auch einen Mutterpass aus.

Die Hebamme kann von Anfang an die Schwangerenvorsorge inklusive aller empfohlenen Blutentnahmen oder Untersuchungen wie dem Screening auf einen Gestationsdiabetes durchführen. Zu jeder Vorsorgeuntersuchung gehören neben der Beratung die Blutdruckmessung, die Urinkontrolle sowie die auskultatorische Kontrolle der kindlichen Herzfrequenz. Damit ist das Abhorchen der Herztöne gemeint. Das Wachstum der Gebärmutter wird beurteilt und circa ab der 24+0 Schwangerschaftswoche auch die Kindslage bestimmt. Bei Bedarf gehören auch vaginale Untersuchungen und Abstriche mit zu den Leistungen von Hebammen in der Schwangerenvorsorge.

Bei entsprechender Indikation kann die Hebamme auch ein CTG schreiben. Nur die vorgesehenen Ultraschalluntersuchungen muss immer ein Frauenarzt durchführen. 

Die Hebammenbetreuung ist in der Regel auch im Wechsel mit dem Besuch beim Frauenarzt möglich. Bei Abweichungen und Risiken arbeitet die Hebamme ohnehin in Kooperation mit dem Gynäkologen. Denn Hebammen sind vor allem für den physiologischen Verlauf zuständig. Aber auch bei Risikoschwangerschaften können natürlich ergänzend zur ärztlichen Betreuung die Leistungen durch die Hebamme in Anspruch genommen werden. In manchen Praxen arbeiten Hebammen und Gynäkologen direkt zusammen. Von einer guten interdisziplinären Zusammenarbeit profitieren immer alle Seiten.

Welche Vorsorgeform bei einem normalen Verlauf passend ist, entscheidet einzig und allein die Frau. Der „Vorteil“ der Hebammenvorsorge ist meist, dass mehr Zeit zur Verfügung steht und die Beratung zu allen wichtigen Themen nicht zu kurz kommt. Die Vorsorge kann auch zu Hause bei der Schwangeren stattfinden. Benötigte Materialien (etwa zur Blutentnahme) oder Utensilien (Doptone zum Hören der Herztöne) werden von der Hebamme mitgebracht. Hebammen informieren bei Bedarf über mögliche weiterführende Untersuchungen und empfehlen entsprechend beratende und ausführende Fachärzte. 

Geburtsvorbereitung und Kurse

Zur Vorbereitung auf die Geburt und die erste Zeit des Elternseins bieten Hebammen Geburtsvorbereitungskurse an. Diese gehen über 14 Stunden und können über mehrere Abend oder Vormittage aufgeteilt sein. Es gibt alternativ Wochenendgeburtsvorbereitungskurse. In der Regel ist der ganze Kurs oder einzelne Stunden davon auch für die Geburtsbegleiter*innen gedacht. Einige Hebammen bieten auch speziell Kurse für Frauen an, die schon Mutter sind und ein weiteres Kind erwarten.

Themen wie das Stillen oder die Babypflege kommen im regulären Geburtsvorbereitungskurs häufig eher etwas kurz, so dass hier der Besuch eines ergänzenden Angebots wie etwa ein Stillvorbereitungskurses sinnvoll sein kann. Von den gesetzlichen Krankenkassen werden diese zusätzlichen Kurse nicht vergütet. Die Kurskosten für den Partner*in werden mittlerweile von vielen Krankenkassen erstattet.

Sollte aus medizinischen Gründen (etwa bei vorzeitiger Wehentätigkeit) eine Teilnahme an einem regulären Geburtsvorbereitungskurs nicht möglich sein, kann die Hebamme die Kursinhalte auch in Einzelterminen vermitteln. Dafür ist eine ärztliche Anordnung erforderlich

Persönliche Hebammenberatung

Hebammen beraten in der Schwangerschaft meist im persönlichen Kontakt etwa bei der Vorsorge zu allen für die werdenden Eltern relevanten Themen. Bei kleineren Fragen ist eine Beratung via Telefon oder Mail möglich. Viele im Privatleben übliche Kommunikationswege sind nicht Datenschutz-konform, so dass Hebammen diese vermeintlich praktische Option oft nicht anbieten.

Die Beratung per Kommunikationsmedium kann von der Hebamme höchstens zwölf mal geleistet und auch abgerechnet werden. Dieses Kontingent gilt pro Schwangerschaft und nicht pro Hebamme, wie manchmal irrtümlich angenommen wird, wenn die Schwangere mit mehreren Hebammen in Kontakt ist.

Hilfe bei Schwangerschaftsbeschwerden

Hebamme helfen auch bei schwangerschaftsbedingten Beschwerden weiter wie zum Beispiel Schwangerschaftsübelkeit, Sodbrennen oder Rückenbeschwerden. Dies kann durch Untersuchungen, Beratung, praktische Hinweise zur Lebensführung, Analyse der Ernährungsgewohnheiten oder zum Beispiel durch konkrete Anleitung zu bestimmten Übungen geschehen. In Absprache mit der Schwangeren ist die Anwendung von naturheilkundlichen Methoden oder Massagen möglich, wenn eine Hebamme dafür entsprechend ausgebildet ist. Natürlich gibt die Hebamme auch Empfehlungen zur Prävention von Beschwerden wie zum Beispiel Beckenbodenproblemen. Das seelische Wohlbefinden der Schwangeren ist in der Hebammenbetreuung ebenso relevant wie das körperliche Befinden.

Bei gesundheitlichen Auffälligkeiten oder Risiken verweisen Hebammen zusätzlich immer an den Facharzt. Die Hilfe bei Beschwerden in der Schwangerschaft kann im persönlichen Kontakt als Hausbesuch oder in der Hebammenpraxis stattfinden.

Hilfe bei Wehenbeginn

Hebammen können auch bei Wehenbeginn oder Verdacht auf einen Blasensprung kontaktiert werden, um die Zeichen eines Geburtsbeginns festzustellen oder eben auch noch nicht. Da dieses Angebot schon in die geburtshilfliche Tätigkeit hinein geht, kann es (außer im Notfall) auch nur von entsprechend in Haftpflicht versicherten Hebammen angeboten werden. Alternativ wenden sich Eltern in dieser Situation an ihre Geburtsklinik, wo ihnen von den Dienst habenden Hebammen vor Ort weiter geholfen wird.

Wenn eine außerklinische Geburtsbegleitung oder eine Beleggeburt in 1:1- Betreuung vereinbart ist, wird die betreuende Hebamme in Absprache mit den Eltern die Wehentätigkeit begleiten – zu Hause oder am gewählten Geburtsort. Dieses Wehenbegleitung kann auch in der frühen Geburtsphase – der Latenzphase – in telefonischer Bereitschaft erfolgen. Das heißt, dass die Hebamme in Absprache mit den Eltern auch noch mal geht und wiederkommt, wenn die Wehentätigkeit zunimmt. Auch in der Klinik wird Eltern in der frühen Geburtsphase frei gestellt, noch mal nach Hause zu fahren, wenn keine Auffälligkeiten vorliegen. Eine sehr frühe Aufnahme zur Geburt ist häufiger mit mehr Interventionen verbunden. Darum ist dieses Vorgehen durchaus empfehlenswert.

Rufbereitschaft zur Geburt

Die für die Geburtsbegleitung erforderliche Rufbereitschaft der Hebamme wird nur anteilig oder gar nicht von den Krankenkassen vergütet. Hierfür fallen Kosten zwischen 500 bis 1500 Euro an. Viele gesetzliche Krankenkassen übernehmen auf Antrag der Schwangeren einen Anteil von 250 Euro. Die Rufbereitschaft umfasst den fünfwöchigen Zeitraum von der 37+0 bis zur 41+6 Schwangerschaftswoche. Unser Hebammenteam war ab der 35+0 Schwangerschaftswochen, also insgesamt sieben Wochen in Rufbereitschaft, da sie als Beleghebammen in einem Level 1-Haus auch Frühgeburten begleiten. Die Hebamme ist in diesem Zeitraum am Tag und in der Nacht kurzfristig für die werdenden Eltern erreichbar.

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