Was macht eine Hebamme nach der Geburt?

Die Hebamme begleitet Familien in der Schwangerschaft, bei und nach der Geburt. Welche Hebammenleistungen in der Schwangerschaft zur Verfügung stehen, könnt ihr hier nachlesen. Was genau eine Hebamme bei der Geburt, macht erfahrt ihr an dieser Stelle. In diesem Beitrag geht es um alle Leistungen einer Hebamme im Wochenbett sowie in der Baby- und Stillzeit. Die Kosten für die aufgeführten Leistungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Die Hebamme rechnet direkt mit der Krankenkasse ab. Von den Eltern privat zu zahlende Leistungen sind in diesem Beitrag extra gekennzeichnet.

Postpartale Phase

Das Wochenbett beginnt unmittelbar nach der Geburt des Babys und des vollständigen Mutterkuchens (Plazenta). In der Regel werden Mutter und Kind in den nachfolgenden zwei bis drei Stunden von der Hebamme betreut, unabhängig vom Geburtsort (Klinik, Geburtshaus, zu Hause). Die Hebamme überwacht die Kreislauffunktion, die Rückbildungsprozesse sowie den damit einhergehenden Blutverlust. Natürlich unterstützt sie das Bonding mit dem Baby sowie das erste Stillen.

Im Falle einer unkomplizierten postpartalen Phase bedeutet das, dass Mutter und Kind einander ganz in Ruhe und im Hautkontakt kennenlernen können. Auch das Stillen wird am besten so unterstützt, dass die Mutter ihr Baby selbständig gut anlegen kann. Die Hebamme kann hierfür Tipps oder kleine Hilfestellungen geben. Um den Bindungsprozess nicht zu stören, wird sie sich im Hintergrund halten – vorausgesetzt Mutter und Kind geht es gut. Dennoch beobachtet sie das Befinden von Mutter und Kind. Später wird die Hebamme das Baby messen und wiegen und eventuell auch die erste Untersuchung (U1) durchführen und dokumentieren. In manchen Kliniken führen aber auch Ärzte diese Aufgabe durch.

Die Hebamme unterstützt die Mutter natürlich auch beim ersten Aufstehen nach der Geburt, bei der Körperpflege oder sonstigen Bedürfnissen. Sie achtet darauf, dass die Frau angemessen trinkt und isst. Das gilt besonders dann, wenn noch ein Rückweg aus dem Geburtshaus oder der Klinik nach einer ambulanten Geburt ansteht. In dem Fall wird die Hebamme auch noch mit den Eltern besprechen, auf was sie zu Hause achten sollten. Sie bespricht auch den ersten Besuch der im Wochenbett begleitenden Hebamme. Und es gehört zu den Hebammenaufgaben nach der Geburt, den Geburtsverlauf zu dokumentieren sowie relevante Unterlagen etwa für das Standesamt oder das Kinderuntersuchungsheft anzulegen. 

Wochenbettbetreuung in der Klinik

Auf der Wochenbettstation in der Klinik sind die Aufgaben der Hebamme im Wochenbett oft in den Stationsalltag eingebettet. Einige Kliniken bieten Wochenbettbesuche analog zu den Hausbesuchen im Wochenbett an. Dies bedeutet weniger Störungen im Tagesverlauf, als wenn hier immer wieder mal jemand zum Blutdruck messen, zur Rückbildungskontrolle bzw. zur Stillberatung oder dem Wiegen des Babys ins Zimmer kommt.

Eine Wochenbettvisite umfasst all diese Dinge zusammen. Mütter haben in den ersten zwölf Wochen nach der Geburt des Kindes Anspruch auf die Wochenbettbetreuung durch eine Hebamme. Wenn die Wochenbettbetreuung durch die Klinik abgedeckt ist, kann die Hebamme hier keine zusätzlichen Wochenbettbesuche anbieten. Sie ist in diesem Fallerst nach der Entlassung zuständig.

Wochenbettbetreuung zu Hause

In den ersten zehn Tagen kommt die Wochenbetthebamme im Regelfall täglich nach Hause. Bei Bedarf ist auch ein weiterer Hausbesuch am gleichen Tag möglich. Die Frequenz der Besuche sollte sich generell nach den tatsächlichen Bedürfnissen der neugeborenen Familie richten. In den folgenden Wochen finden Hausbesuche nach Bedarf statt. Kleinere Fragen lassen sich auch per Telefon oder über ein anderes dafür vereinbartes Kommunikationsmedium klären. Nach den ersten zehn Tagen sind noch weitere 16 Hebammenkontakte als Hausbesuch oder telefonische Beratung vorgesehen. Werden über dieses Kontingent hinaus Wochenbettbesuche erforderlich, ist das mit ärztlicher Anordnung möglich.

Die Hebamme schaut beim Wochenbettbesuch nach dem seelischen und körperlichen Befinden der Mutter. Sie beobachtet den normalen Wochenbettverlauf und unterstützt beim Stillen. In Problemsituationen wie etwa der verzögerten Rückbildung der Gebärmutter, bei Wundheilungsstörungen oder auch Stillschwierigkeiten gibt sie Hilfestellung. Beim Kind beobachtet die Hebamme das Gedeihen sowie die gesamte Entwicklung. Dazu gehört das Trinkverhalten ebenso wie die Nabelabheilung sowie alle anderen Anpassungsvorgänge.

Hebammen beraten zu allen Fragen der Säuglingspflege und zu allem, was für die „neugeborene Familie“ von Bedeutung ist. Ernährung, Tragen, Stillen, Schlafen, Bindung oder die Veränderung der Paarbeziehung können mögliche Beratungsthemen sein. Die meisten kleineren Beschwerden im Wochenbett lassen sich gut mit naturheilkundlichen Mitteln, Massagen, speziellen Übungen oder anderen Anwendungen beheben. Bei Bedarf leitet die Hebamme zu einem entsprechenden Facharzt oder Therapeuten weiter.

Hilfe bei Still- und Ernährungsfragen

Auch jenseits der Wochenbettzeit ist die Hebamme noch Ansprechpartnerin bei Still- und Ernährungsschwierigkeiten. Dies kann der Milchstau, ein Stillstreik oder Probleme bei der Beikosteinführung sein. Wenn die Hebamme, die das Wochenbett begleitet hat, diese Leistung nicht anbietet oder in dem ja doch sehr langen Zeitraum der Stillzeit nicht zur Verfügung steht, kann diese Leistung auch durch eine andere Hebamme erbracht werden. Die allgemeine Beratung zur Beikosteinführung ist übrigens keine Kassenleitung. Diese ist keine Problemberatung und somit haben Versicherte keinen Anspruch auf Leistungen durch die Krankenkassen. 

Ergeben sich im Zuge der Beikosteinführung jedoch Schwierigkeiten oder Sorgen, kann hierzu die Hebamme individuell entsprechend beraten. Für die Beratung bei Still- und Ernährungsschwierigkeiten kann die Hebamme  bis zu acht weitere Hausbesuche oder telefonische Beratungen bis zum Ende der Stillzeit durchführen, wann immer dies auch ist. Auch nicht stillende Mütter können sich bis zum Ende des neunten Lebensmonats bei Fragen zur Ernährung des Säuglings durch ihre betreuende Hebamme beraten lassen. 

Rückbildungsgymnastik

Schwangerschaft und Geburt stellen eine besondere Herausforderung für den Beckenboden und die umgebende Muskulatur da.  Die Auswirkungen einer instabilen Körpermitte sind weitreichend – von Rückenschmerzen über Inkontinenz bis hin zu Senkungsbeschwerden oder einem Gebärmuttervorfall. Deshalb geht es in der Rückbildungsgymnastik vor allem darum, die Körpermitte wieder zu kräftigen. Im Wochenbett zeigt die Hebamme erste Übungen und gibt vor allem Hinweise für einen beckenbodenfreundlichen Alltag. 

Im Rückbildungsgymnastikkurs werden dann aufeinander aufbauende Übungen zur Kräftigung der Körpermitte geübt. Damit wirklich Zeit und Raum vorhanden ist, sich auf den eigenen Körper zu konzentrieren, ist es empfehlenswerter, möglichst ohne Baby zu trainieren. Das ist natürlich nur möglich, wenn Mütter ihre Babys auch gut versorgt wissen.

Das ist organisatorisch nicht immer machbar. Deshalb werden auch Rückbildungskurse angeboten, zu denen das Kind mitbracht werden kann. Einige Hebammenpraxen bieten auch eine Kinderbetreuung für die Kurszeit an, was aber in der Regel eine privat zu zahlende Leistung ist. Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Kosten für zehn Kursstunden, wenn der Kurs bis zum Ende des neunten Monats nach der Geburt abgeschlossen wird. Kursstunden in einem geschlossenen Rückbildungskurs, an denen nicht teilgenommen werden kann, müssen privat gezahlt werden. Die Hebamme darf der Krankenkasse nur die teilgenommenen und durch Unterschrift bestätigten Stunden in Rechnung stellen.

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