Hierzulande hat jede Schwangere die Option, sich vor, bei und nach der Geburt von einer Hebamme begleiten zu lassen. Schwangerenvorsorge, Beratung und Geburtsvorbereitung durch eine Hebamme sind Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung. Auch für die Hebammenbegleitung bei einer Geburt in der Klinik, im Geburtshaus oder zu Hause werden die Kosten übernommen. In den ersten zwölf Wochen nach der Geburt gehören die Wochenbettbesuche zum Leistungskontingent der Hebammenbetreuung. Darüber hinaus steht jeder Versicherten auch ein Hebammen-geleiterter Rückbildungsgymnastikkurs sowie die Unterstützung bei Ernährungs- und Stillproblemen bis zum neunten Lebensmonat bzw. bis zum Ende der Abstillzeit zu.