Wenn sich mit dem positiven Test die vermutete Schwangerschaft bestätigt, ist die Aufregung meist groß. Alle Gefühle können auftreten und sich auch abwechseln: Freude, Angst, Hoffnung oder Sorge. Obwohl der (und jeder) weitere Schwangerschaftstest eindeutig positiv ist, würden viele Schwangere gerne schnell noch mehr Gewissheit haben. Deshalb ist der Wunsch nach einem ersten Ultraschalltermin verständlich.
Denn außerhalb des Nachweises des Schwangerschaftshormons im Urin oder im Blut macht doch dieses erste Ultaschalbild alles noch ein bisschen greifbarer und realer. Doch so sehr der Wunsch nach der zusätzlichen Bestätigung nachvollziehbar ist, entscheidet der richtige Zeitpunkt darüber, ob der erste Ultraschall mehr gefühlte Sicherheit gibt oder nicht.
Laut Mutterschaftsrichtlinien ist das erste der drei empfohlenen Ultraschall-Screenings in der 9. bis 12. SSW (8+0 bis 11+6 SSW) vorgesehen. Es spricht einiges für diesen Zeitpunkt, auch wenn man vielleicht am liebsten schon in der 5. SSW zum Frauenarzt rennen möchte. Doch je früher geschallt wird, desto weniger wird man sehen.
Die Zellteilung und Entwicklung schreiten zwar rasch voran. Ein Embryo mit einem Herzschlag ist zu diesem frühen Zeitpunkt allerdings noch nicht zu sehen. Zunächst kann man lediglich die Fruchthöhle und am Ende der 5. SSW einen Dottersack erkennen. Dieses Ernährungs- und Stoffwechselorgan übernimmt in der Frühschwangerschaft auch die Aufgaben der sich später bildenden Leber. Im Ultraschall ist es als eine Art Ring sichtbar.
Wenige Tage machen beim Ultraschall einen großen Unterschied
Erst am Ende der 6. SSW lässt sich am Rand der Fruchthöhle vielleicht schon die Anlage des winzig kleinen Embryos erkennen. Wenn das Baby eher am Rand sitzt – ein sogenannter „Eckenhocker“ – ist vielleicht auch noch nichts sichtbar. In der 7. SSW kann dann ab einer Größe von 0,7 Zentimeter vom Scheitel bis zum Steiß meist auch eine eindeutige Herzaktion dargestellt werden. Aber all das hängt auch von der Qualität des Ultraschallgerätes und den Untersuchungsbedingungen ab.
In der 8. SSW hingegen ist das Baby mit gut einem bis eineinhalb Zentimetern Größe in der Regel gut erkennbar. Auch das schlagende Herzchen lässt sich meist gut darstellen. Noch verlässlicher ist es aber, dass in der 9. SSW das Baby sicher als „kleines Gummibärchen“ mit Herzschlag zu erkennen ist.
Gerade Ultraschallbilder aber, auf denen man vielleicht „nichts“ oder „noch nicht genug“ sieht, können schnell verunsichern. Daher ist die 9. SSW ein guter frühester Termin für einen ersten empfohlenen Ultraschall im Rahmen der Schwangerenvorsorge. Denn statt der gewünschten Sicherheit bestimmen sonst häufig erst mal Tage oder Wochen der Sorge und Unsicherheit die Zeit bis zum nächsten Ultraschalltermin.
Mutterschaftsrichtlinien und Hebammenvorsorge
Der erste Ultraschall muss natürlich auch nicht gleich am ersten Tag der 9. SSW (8+0) stattfinden. Auch sind die eigenen Berechnungen des Schwangerschaftsalters vielleicht etwas unklar. Denn auch bei sicher bekannter letzter Regel lässt sich nicht exakt der Tag der Konzeption (Befruchtung) festlegen. Wie heißt es so schön: Nichts ist unregelmäßiger als die Regel. Und so kann der Eisprung in jedem Zyklus zeitlich ein bisschen versetzt passieren. In Bezug auf die Frühschwangerschaft machen aber nur wenige Tage einen großen Unterschied, weil sich ein Embryo so rasant entwickelt.
Sollten davor Probleme wie Blutungen oder Schmerzen auftreten, ist natürlich auch eine frühere Abklärung sinnvoll – womöglich auch per Ultraschall. Und ja, auch sehr große Unsicherheit würde ich als Problem bezeichnen. Aber hier sollte jedes Paar immer abwägen, was genau in dieser Situation wirklich hilft. Ist es ein vielleicht noch unklares (Ultraschall-)Bild vom Kind? Oder ein Gespräch mit einer empathischen Fachperson, in dem Sorgen und Ängste Raum finden?
Das Ziel der ärztlichen Schwangerenvorsorge wird in den Mutterschaftsrichtlinien wie folgt definiert: „Durch die ärztliche Betreuung während der Schwangerschaft und nach der Entbindung sollen mögliche Gefahren für Leben und Gesundheit von Mutter oder Kind abgewendet sowie Gesundheitsstörungen rechtzeitig erkannt und der Behandlung zugeführt werden. Die ärztliche Beratung der Versicherten umfasst bei Bedarf auch Hinweise auf regionale Unterstützungsangebote für Eltern und Kind (z.B. „Frühe Hilfen“). Vorrangiges Ziel der ärztlichen Schwangerenvorsorge ist die frühzeitige Erkennung von Risikoschwangerschaften und Risikogeburten.“
Mehr als nur Untersuchungen
Auf dieser Basis werden die vorgesehene Untersuchungen und Vorsorgeintervalle angeboten. Auch die Hebammenvorsorge findet in diesem Rahmen statt. Bis auf den Ultraschall (ärztliche Tätigkeit) führen Hebammen genau die gleichen Untersuchungen in den gleichen Abständen durch. Bei einer geteilten Vorsorge bei Arzt und Hebamme werden die Termine meist im Wechsel vereinbart.
Aber die Begleitung der Schwangerschaft braucht mehr als „nur Untersuchungen“ und die Suche nach möglichen Risiken. Das gilt auch für die Frühschwangerschaft. Deshalb empfehlen wir schon die frühe Kontaktaufnahme mit der Hebamme oder auch den ersten Vorsorgetermin beim Arzt – ganz wie die Frau es möchte. Viele Fragen und konkreten Beratungsbedarf gibt es meist von Anfang an. Darum ist das Gespräch mit der Schwangeren ebenso wichtig und wertvoll, wie das Tasten, Hören, Messen und alle anderen Untersuchungen. Viele Sorgen können so auch genommen werden. Der erste Ultraschall hingegen darf noch etwas warten, wenn es keinen konkreten Bedarf dafür gibt.
Es soll an dieser Stelle nicht darum gehen, wie viel Ultraschall zu viel oder vielleicht auch zu wenig ist. Denn jenseits der drei in den Mutterschaftsrichtlinien vorgesehenen Untersuchungen gibt es vor allem immer die individuelle Entscheidung jeder Frau. Ultraschall ist – wie die Schwangerenvorsorge überhaupt – ein Angebot, aber keine zu absolvierende Pflichtveranstaltung. Wichtig ist, dass jede Schwangere jene Form der Vorsorge findet, die zu ihren Bedürfnissen passt. Damit aus (Vor-) Sorge möglichst gute Hoffnung werden kann.
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