Fragen an die Hebamme: Wie beantrage ich eine Haushaltshilfe?

Schwangerschaft und Geburt sind keine Krankheit. Trotzdem kann es zu Beeinträchtigungen kommen, die es der werdenden oder frisch geborenen Mutter unmöglich machen, den Haushalt zu erledigen. Hier kann eine Haushaltshilfe die Rettung sein. Aus Krankenkassensicht werden unter der Haushaltsführung jene Aufgaben verstanden, die zur Weiterführung eines Haushaltes notwendig sind. Dazu zählen der Einkauf und das Kochen ebenso wie Wäsche waschen oder erforderliche Reinigungsarbeiten. 

Aber auch Kinder können vielleicht nicht mehr angemessen versorgt werden. Hierzu kommt es bereits, wenn eine Schwangere zum Beispiel wegen vorzeitiger Wehen möglichst viel Bettruhe einhalten soll. Bereits in der Frühschwangerschaft können Beschwerden wie starke Übelkeit und Erbrechen dafür sorgen, dass eine Schwangere den Haushalt und schon existente Kinder nicht mehr so versorgen kann, dass es nicht zu Lasten ihres Gesundheitszustandes geht.

Nach der Geburt sollte es generell allen Müttern möglich sein, sich zu erholen und Wochenbettruhe zu halten. Die Rückbildung verläuft dadurch komplikationsloser. Auch die Milchbildung profitiert von einer möglichst entspannten Wöchnerin. Manchmal sind auch Geburtsverletzungen oder eine Kaiserschnittnarbe ein Grund, warum sich die Frau im Wochenbett so wenig wie möglich belasten darf.

Fehlende Erholung kann zu Komplikationen führen

Häufig haben Partner:innen ein paar Tage oder vielleicht sogar Wochen nach der Geburt frei und können sich um Haushalt und Co. kümmern. Doch dies ist nicht die Regel. Es gibt alleinerziehende Mütter oder auch Partner:innen, die früh wieder einer Berufstätigkeit nachgehen. Deshalb können sie nicht so präsent sein im Wochenbett. Dadurch sind eine wirklich Erholung und eventuell notwendige Genesung kaum möglich. Dies gilt vor allem, wenn gleichzeitig noch Geschwisterkinder mit versorgt werden müssen.

Eine helfende Großfamilie gibt es heute leider oft nicht mehr. Dass eine fehlende Erholung in der Schwangerschaft oder nach der Geburt zu Komplikationen führen kann, wissen auch die gesetzlichen Krankenkassen. Sie unterstützen Erholungs- und Genesungszeiten dadurch, dass sie die Kosten für eine Haushaltshilfe übernehmen. Doch wer kann eine Haushaltshilfe unter welchen Umständen beantragen? Und wie geht das?

Nach Hausgeburten oder ambulanten Geburten steht einer Wöchnerin die Unterstützung durch eine Haushaltshilfe in den ersten Tagen zu. Das gilt auch, wenn keine weitere medizinische Indikation vorliegt. Es ist für Mütter eine wertvolle Unterstützung, die ohne Partner:in oder andere vertraute Menschen im Wochenbett agieren müssen, die sie umsorgen. Zudem steht allen Müttern bei Komplikationen im Wochenbett diese Hilfe zu. Komplikationen können etwa Brustentzündungen, Wochenbettdepressionen oder auch Probleme bei der Wundheilung sein.

Haushaltshilfe finden und beantragen

Für die Beantragung der Haushaltshilfe gibt es Vordrucke, die einem die Mitarbeiter der Krankenkasse zuschicken oder die man sich im Netz herunterladen kann. Wichtig ist, dass auf dem Formular die Diagnose, die dadurch entstandenen Beeinträchtigungen sowie der geplante Zeitraum und die Stunden angegeben werden, für die die Haushaltshilfe beantragt wird. Viele Krankenkassen leisten durch ihre Kundenbetreuung Hilfe beim Ausfüllen. Man muss bei Inanspruchnahme der Haushaltshilfe nachweisen bzw. im Antrag bestätigen, dass kein anderes im Hauhalt lebendes Familienmitglied die Haushaltsaufgaben bzw. die Versorgung der Kinder übernehmen kann. 

Bei der Suche nach einer Haushaltshilfe sind die Krankenkassen ebenso behilflich. Entweder stellen sie geeignete Adressen bereit oder fragen auch direkt für die Versicherte an. Auch Hebammen oder Babylotsen in Kliniken haben oftmals Kontaktadressen, besonders zu Mütterpflegerinnen oder Postpartum-Doulas, die ihre Leistungen als Haushaltshilfe über die Krankenkasse abrechnen. Diese sind besonders für die Unterstützung von Familien in der besonderen Lebensphase rund um die Geburt ausgebildet.

Wichtig ist, dass die jeweilige Haushaltshilfe Vertragspartnerin der eigenen Krankenkasse ist. Oder dass man sich vorab die Übernahme der Kosten durch diese Person schriftlich bestätigen lässt. Es besteht auch die Möglichkeit, sich selbst jemanden aus dem Bekannten- oder entfernteren Verwandtenkreis als Unterstützung zu suchen. Ehepartner:innen und nahe Verwandte sind hierbei ausgenommen. Eventuell kommt hier dann die Erstattung von einem Verdienstausfall und von entstandenen Fahrtkosten zum Tragen. Hier ist es also wichtig unbedingt vorab die Modalitäten mit der Krankenkasse abzuklären. 

Haushaltshilfe zeitlich nicht begrenzt

Für den Antrag ist Bescheinigung durch den Arzt oder die Hebamme erforderlich. Hebammen verordnen hier aber keine Haushaltshilfe, sondern sind befugt, die Notwendigkeit zu bestätigen. Der Antrag auf Haushaltshilfe wird immer durch die betreute Frau selbst gestellt. Wichtig ist, dass die Begründung in den Kompetenzbereich der Hebamme fällt. Wenn die Begründung nicht im Zusammenhang mit Schwangerschaft und Geburt steht, ist generell immer der Arzt zuständig.

Als Hebamme habe ich leider nicht bei allen Krankenkassen die Erfahrung gemacht, dass meine Bescheinigungen bedingungslos anerkannt wurden. Dadurch entsteht für die Frauen oft eine zusätzliche Belastung durch einen Arztbesuch, der für die nötige Wochenbettruhe nicht förderlich ist. Oftmals kann hier ein Hinweis auf die gesetzlichen Grundlagen die Situation schnell aufklären.

In meiner Hebammenarbeit schätze ich die Möglichkeit der Unterstützung durch eine Haushaltshilfe schon lange. Es ist eine große Entlastung für Familien, gerade wenn Komplikationen die Schwangerschaft oder das Wochenbett belasten. Eine zeitliche Begrenzung der Hilfe ist übrigens nicht vorgesehen. Natürlich müssen sich Arzt oder Hebamme regelmäßig davon überzeugen, dass der Grund dafür noch besteht. Dies geschieht bei uns Hebammen meist durch die Hausbesuche.

Keine generelle Zuzahlung rund um die Geburt

Als Hebammen können wir Frauen durch die ganze Schwangerschaft hindurch und nach der Geburt mit Wochenbettbesuchen bis zu zwölf Wochen nach der Geburt begleiten. Gerade bei Komplikationen ist es sinnvoll, diese lange Betreuungsoption zu nutzen. Gegebenenfalls kann so auch die Notwendigkeit der Verlängerung der Haushaltshilfe erneut bescheinigt werden. Es ist als Hebamme entlastend zu wissen, dass die Mutter bei Problemen weiter gut umsorgt wird.

Die Hilfe durch eine von der Krankenkasse finanzierte Haushaltshilfe kann auch in Anspruch genommen werden, wenn andere medizinische Gründe wie etwa ein Beinbruch die Weiterführung des Haushalts und die Versorgung von Kindern unter zwölf Jahren oder mit erhöhten Pflege- oder Betreuungsbedarf nicht möglich ist. In einem solchen Fall, also bei Krankheit oder nach Unfällen, müssen Versicherte eine Zuzahlung zur Haushaltshilfe leisten. 

Diese Zuzahlung entfällt aber, wenn die Haushaltshilfe im Kontext Schwangerschaft und Geburt notwendig ist. Das liegt daran, dass es zwei gesetzliche Grundlagen für die Unterstützung durch eine Haushaltshilfe gibt. Bei Krankheit gilt §38 im Sozialgesetzbuch, bei Schwangerschaft und Entbindung §24h.  Den Sachbearbeiter:innen der Krankenkassen ist manchmal nur den § 38 SGB V als Grundlage für die Beantragung der Haushaltshilfe bekannt.

Unterstützung auch ohne Indikation sinnvoll

Die gesetzliche Grundlage gemäß § 24h SGB V sind weniger bekannt, so dass es hier manchmal zu der Annahme kommt, dass Schwangere und Wöchnerinnen auch Zuzahlungen leisten müssen. Dies ist aber nur der Fall, wenn die Begründung für die Notwendigkeit nichts mit der Situation rund um die Geburt zu tun hat. Wenn sich eine Mutter in der Wochenbettzeit also z.B. den Arm bricht, gilt wiederum die andere gesetzliche Grundlage für den „Krankheitsfall nach §38 „und somit auch die andere Zuzahlungsregelung.

Generell sind die Leistungen der Haushaltshilfe also durch die Krankenkasse abgedeckt. Da die Krankenkasse nur einen bestimmten Betrag pro Stunde bezahlt, kann es sein, dass nicht alle Leistungen wie etwa beratende Tätigkeit durch eine Mütterpflegerin damit abgedeckt sind. Über den selbst zu zahlenden Anteil wird diese vorab natürlich informieren, damit nicht im Nachhinein unerwartete Kosten entstehen.

Da die Unterstützung im Haushalt und im neuen Familienalltag rund um die Geburt so wertvoll ist, empfehlen wir sie aus Hebammensicht auch gerne, wenn keine konkrete Indikation vorliegt und Eltern die Kosten selbst übernehmen müssten. Zum Beispiel als wirklich gutes Geschenk nach der Geburt für die frischgeboren Familie.

Autor.in dieses Beitrags

Beitrag veröffentlicht am

in

,

Von

Buchempfehlungen unserer Redaktion

Kommentare

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert