(Stand: 30.03.2020) Geburtsvorbereitung und auch Rückbildungsgymnastik können in Form eines Präsenzkurses mit mehreren Teilnehmern in einem gemeinsamen Raum aktuell nicht mehr stattfinden. Aber seit dem 19. März 2020 können Hebammen ihre Kursangebote auch online anbieten. Die Kosten dafür werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Das gilt für Mütter, aber in vielen Fällen wird auch dem Partner zumindest der größte Anteil des Geburtsvorbereitungskurses zurückerstattet. Diese Regelung ist zunächst befristet bis zum 19. Juni 2020, wird aber sicherlich der aktuellen Situation entsprechend angepasst.
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Rückbildungsgymnastik
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